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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Oberflächen

Bei nachlackierten Fahrzeugteilen besteht die Gefahr, dass es bei der späteren Folienrückrüstung zu Lackablösungen kommen kann. Daher sollten Sie uns unbedingt vor der Folierung mitteilen, ob und wenn ja, welche Fahrzeugteile nachlackiert wurden. In der Automobilindustrie werden serienmäßig Fahrzeuge gefertigt, deren Lackierung einen Gitterschnittwert GT0 nach DIN EN ISO 2409 aufweisen. Dieser Wert sagt etwas über die Festigkeit des Lackes auf dem Untergrund aus. Vollfolierungs-Folien sind so konzipiert, dass die Klebkraft diesen Wert nicht übersteigt. Das heißt die Klebkraft der Folie ist nicht so stark, dass sie die Haftkraft des Lackes übertrifft und somit den Lack abheben kann. Es ist ausreichend belegt, dass keinerlei negative Einwirkung von der Folie auf den Lack stattfindet – solange der Lack in einem neuwertigen Zustand ist. Die ausgeführten Arbeiten sind nicht mit einer Originallackierung gleichzusetzen, da nicht bei gleichen Bedingungen beschichtet werden kann wie bei einer industriellen Fertigung. Folien sind eine Art Lackimitat und bestehen aus hochwertigem PVC. Einige unserer Folien haben eine zusätzliche Hochglanzbeschichtung, welche je nach Farbtiefe z.B. schwarze Folie die Oberfläche des Untergrundes noch mehr hervorhebt als z.B. matte Folien. Da einige Lacke eine geringfügige „Orangenhaut“ aufweisen, wird dieser Effekt durch die Folie verstärkt. Im Zweifelsfall lassen Sie sich das Ergebnis demonstrieren. Unebenheiten am Fahrzeug selbst werden, je nach Intensität, durch die Folie weiter sichtbar bleiben. Diese sollten ggf. im Vorfeld beseitigt werden. Die Folie soll generell nur auf lackierten Fahrzeugteilen verlegt werden. Auf unlackierten Kunststoffteilen oder grundierten Teilen kann die Folie keine ausreichende Haftung aufbauen.

2. Für Neuwagen

Frisch lackierte Fahrzeugteile müssen aushärten und ausgasen. Dieser Prozess kann 4-6 Wochen dauern. Vorher raten wir von einer Folierung ab. Im Zweifelsfall wenden Sie sich vorab an den Fahrzeughersteller oder einen fachkundigen Lackierer. Sollte die Folierung aus verschiedenen Gründen zwingend erforderlich sein, bevor der Lack vollständig ausgegast ist, so übernimmt die Firma SY.Foliendesign keine Haftung für das unproblematische Rückrüsten der Folie oder für das langfristige Haften der Folie auf dem frischen Lack.

3. Für Gebrauchtwagen

Verwitterung und ggf. mangelhafte Pflege, wie z.B. nicht rechtzeitiges Entfernen von Vogelkot können dazu geführt haben, dass der Lack stumpf oder gar rissig geworden ist. Lackbeschädigungen wie Steinschläge, Kratzer oder gar Rost beeinträchtigen die Folier Möglichkeiten, bilden keine ausreichende Basis, um eine Gewährleistung zu bieten und können zu Problemen bei der späteren Rückrüstung sorgen. Eine perfekte Folierung setzt einen fachgerechten Lackaufbau voraus. Haftet eine Lackschicht nicht auf Ihrem Untergrund, kann diese auch nicht durch das Aufbringen einer Folie kompensiert werden. Am Fahrzeug vorhandene Vorschäden sind auf unserem Übergabeprotokoll zu erfassen.

4. Vorbereitung

Das Fahrzeug ist zur Anlieferung gereinigt bereitzustellen einfache Waschstraßen Wäsche ohne Zusätze, oder vor Absprache mit der Firma SY.Foliendesign diese zu Übernehmen. Sand und Salze sind besonders im unterem Bereich mit Hochdruck zu entfernen. Die Montage verlängert sich um einen Tag bzw. ein paar Stunden besonders bei groben und hartnäckigen Verunreinigungen wie Teerflecken, Flugrost und Insektenrückstände.

5. Embleme 

Im Rahmen der Vollfolierung werden sämtliche Typenbezeichnungen am zu folierenden Fahrzeug entfernt. Diese werden soweit sie geklebt sind nicht wieder angebracht. Sollten Sie eine neue Montage dieser Embleme wünschen, müssen neue Einzelteile vom Hersteller gegen Aufpreis bestellt werden.

6.  Montage

Die Montage findet bei Firma SY.Foliendesign – in einem gleichmäßig temperierten Raum- statt, um die hochwertigen Eigenschaften der Folie voll auszunutzen. Montagearbeiten vor Ort sind nur nach vorheriger Prüfung der dortigen Gegebenheiten möglich oder unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, falls die Bedingungen grenzwertig sind. Die Montagezeit variiert sehr stark nach Aufwand. Generell fordert eine Basisfolierung einen Zeitaufwand von 4-5 Tagen. Da die Folie erst nach 24 Stunden ihre Endhaftung erreicht, muss das Fahrzeug noch einen weiteren Tag in der Montagehalle bleiben. Es kann erforderlich sein, an besonderen Stellen die Folie einzuschneiden oder mit Einlegern zu arbeiten. Diese sind aufgrund ihrer Bauart oder komplexen Formen meist nicht in einem Stück zu folieren. Eine Faltenbildung an umgelegten Kanten ist – ebenso wie geringfügiges Schrumpfen der Folie – aus technischen Gründen unvermeidlich und ist kein Reklamationsgrund. Dies gilt auch für kleine Lufteinschlüsse, die unmittelbar nach der Folierung auftreten können. Diese bilden sich nach etwa 14 Tagen zurück, im Rahmen der abschließenden Anpassung der Folie an den neuen Untergrund. Staubeinschlüsse von je m2 bis zu 5 Stück stellen kein Reklamationsgrund da, ebenso können Klebestreifen oder Dehnungstreifen beim Umschlagen der Folie entstehen, diese sind ebenso kein Reklamationsgrund.

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7. Fotofreigabe

Mit der Einwilligung der Dienstleistung wird unwiderruflich vereinbart, dass wir Fotos des Fahrzeuges des vorbezeichneten Halters ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke unentgeltlich nutzen dürfen. Jegliche Art der Nutzung steht unter der Bedingung, dass die amtlichen Kennzeichen des abgebildeten Fahrzeuges unkenntlich gemacht werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, geben Sie uns Bescheid und es wird in Ihrem Auftrag keine Fotofreigabe vermerkt. 

8. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für die erbrachte Leistung per Vorabüberweisung oder bei Abholung des Fahrzeuges in Bar zu entrichten. Wir behalten, im Falle einer Nichtzahlung, das Fahrzeug oder beauftragte Teile ein (Werkunternehmerpfandrecht [§ 647 BGB]) und geben diese erst nach Bezahlung unserer Forderung frei. Für alle weiteren Vereinbarungen gilt die Zahlungsbedingung auf der Rechnung. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die vorstehenden Hinweise und Bedingungen als ausschließliche Grundlage der Abwicklung des erteilten Auftrages an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Wird die Auftragsbestätigung nicht unterschrieben, erlischt der ggf. bereits vereinbarte Montagetermin. Sollte der Termin kurzfristig (5 Werktage vorab) abgesagt/nicht abgesagt werden und es wurde Material von uns bereits bestellt oder andere Vorleistungen getroffen, wird dies dem Kunden in Rechnung gestellt. Änderungen und abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie bei Auftragserteilung schriftlich getroffen und im Auftragsformular oder einem Anhang hierzu niedergelegt und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Die im Auftrag festgehaltenen Bedingungen stellen keine Beeinträchtigung unabdingbarer gesetzlicher Ansprüche des Kunden dar.

9.  Gewährleistung

Wir leisten Gewähr auf die Funktionsfähigkeit der fachgerecht verlegten Folie für 12 Monate, jedoch nur bei vom Hersteller original lackierten Fahrzeugen. Für nachlackierte Fahrzeuge kann keine Gewährleistung übernommen werden, insbesondere nicht, wenn das Fahrzeug oder Teile neutralisiert werden. Für den uneingeschränkten Erhalt des Gewährleistungsanspruchs ist die ordnungsgemäße Pflege der Folie unabdingbare Voraussetzung. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe nach der Folierung. Die Firma SY.Foliendesign verpflichtet sich, folierte Teile, die infolge eines nachgewiesenen Folierungsfehler Mängel aufweisen, innerhalb der Gewährleistungszeit kostenlos nachzubessern. Sollten durch nachgewiesene Qualitätsmängel der Folierungsarbeiten Lackschäden oder Montageschäden entstanden sein, muss diese innerhalb 5 Tagen nach Auslieferung unmittelbar der Firma SY.Foliendesign gemeldet werden, für nachgewiesene Schäden übernimmt die Firma SY.Foliendesign die Kosten einer Neulackierung oder Reparatur der beschädigten Teile. Sollten Materialfehler auftreten, wird der Folienschaden an den jeweiligen Hersteller gemeldet, welcher für das Ersetzen und jegliche Aufwandsentschädigungen verantwortlich ist. Die Ausführung von Gewährleistungsarbeiten erfolgt ausschließlich durch und in den Räumlichkeiten der Firma SY.Foliendesign oder eine von uns benannte Werkstatt. Durch die erbrachte Reparatur wird weder die Gewährleistung verlängert, noch für die ersetzten Teile eine neue Gewährleistungszeit begründet. Weitgehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, insbesondere Minderung, Wandlung, Schadensersatz oder Erstattung von Fahrtkosten sowie Verdienstausfälle jeglicher Art. Schäden am Fahrzeug, die durch den Ein- und Ausbau von Anbauteilen während der Folierungsarbeiten nachweislich entstanden sind, müssen innerhalb von 2 Wochen nach Fahrzeugauslieferung dem Verklebebetrieb gemeldet werden. Nach Ablauf der 14 Tage können keinerlei Reparaturansprüche gestellt werden. Prüfen Sie daher Ihr Fahrzeug noch am Übergabetag nach evtl. Funktionsstörungen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf folgende Sachverhalte:

  • Schäden aufgrund fehlender Beachtung der Pflegehinweise, wie Fleckenbildung durch falsche Polituren oder Reiniger oder mangelnder Pflege, Waschstrassenschäden oder Parkrempler

  • Schäden aufgrund von Insekten, Vogelkot, Wintersalz, Kraftstoff oder anderen aggressiven Chemikalien

  • Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung

  • Lackschäden nach dem Entfernen der Folie an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie an Kunststoffteilen, die werkseitig mit fetthaltig strukturierter Oberfläche hergestellt werden

  • Lackschäden beim Entfernen der Folie in anderen Werkstätten

  • Die Gewährleistung ist nicht übertragbar.

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10. Folierung Zulassung im Straßenverkehr 

In Deutschland sind im Bereich der StVO zugelassene Fahrzeuge von einer Eintragung der Farbänderung befreit. Falls Sie Ihr Fahrzeug in einem anderen Land zugelassen haben, klären Sie bitte unbedingt vor Ausführung der Folierung ob hier behördliche Anforderungen zu erfüllen sind. Wir empfehlen, Ihre Kfz-Versicherung über den Farbwechsel Ihres Fahrzeuges in Kenntnis zu setzen.

10.1 Nachfolierung (z.B. nach Unfall)

Bei Nachfolierungen kann es zu Farbabweichungen kommen, die u.a. im Herstellungsverfahren der Folien begründet sind. Dies gilt auch bei einer normalen mechanischen Abnutzung gegenüber den original folierten Teilen. Auf die Umstände können wir keinerlei Einfluß nehmen. Achten Sie auf eine regelmäßige Reinigung und ggf. auch Aufbereitung der Folierung um das Risiko einer Farbabweichung durch einen langen Nutzungszeitraum zu mindern.

10.2 Entfernen der Folie

Selbstverständlich kann Ihr Fahrzeug ohne Probleme in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die Folie kann bei ordnungsgemäßer Pflege innerhalb der Haltbarkeitsdauer rückstandsfrei entfernt werden, was jedoch nicht in Ihrem Folierungspreis inbegriffen ist. Verbleibende Klebstoffreste werden mit lackschonenden Reinigern entfernt. Lackschänden können bei einer Rückrüstung jedoch generell, insbesondere in nachlackierten oder vorgeschädigten Bereichen, nicht vollständig ausgeschlossen werden.

10.3Pflegehinweise

Die Folien weisen bei richtiger Pflege eine Haltbarkeit von 3-10 Jahren auf (je nach Folie und montiertem Bauteil (vertikal/horizontal). Um die Haltbarkeit auf das längst Mögliche auszuschöpfen, ist die strikte Einhaltung folgender Pflegemaßnahmen erforderlich:

  • In mindestens halbjährlichem Abstand ist die Folie mit einem Hartwachs zu behandeln, um das Abstumpfen zu verhindern.

  • Die Folie ist waschstrassenfest, Bürstenwaschanlagen können jedoch die Oberfläche beschädigen. Eine Textilwäsche ist daher zu empfehlen. Verzichten Sie bewusst auf Waschprogramme mit Heißwachs, da diese ebenfalls die Oberfläche angreifen können.

  • Eventuell vorhandene Polierwalzen in vollautomatischen Waschstraßen müssen ausgeschaltet werden, um eine Beschädigung der Folie durch hohen Anpressdruck der Walzen zu vermeiden.

  • Die Folie sollte in den ersten 14 Tagen nach Verklebung nicht gereinigt werden, denn dies könnte die Haftfähigkeit der Folie beeinträchtigen und zu einem vorzeitigen Ablösen führen.

  • Verwenden Sie bei der Reinigung und Pflege der Folie keine ätzenden oder lösemittelhaltigen Reinigungsmittel. Klebefolien, die mit unbestimmten Zusatzmitteln von Waschanlagen gereinigt werden, unterliegen nicht der Haftung der Firma SY.Foliendesign.

  • Glänzende Folien können und sollen regelmäßig mit hochwertigen Polituren behandelt werden. Diese erhöht die UV-Beständigkeit und somit die Haltbarkeit der Folie. Eine Folie sollte -ähnlich eine Lackierung- nicht zu oft und nicht zu selten gereinigt werden. Spätestens alle 6 – 10 Wochen sollten Sie die Folie gründlich reinigen. Sie brauchen Ihr foliertes Fahrzeug nicht extra regelmäßig oder häufig waschen. Ähnlich wie beim Lack, führt häufiges Waschen zu einer Abnutzung oder Kratzer-/Streifenbildung auf der Folie. Wenn die oberste Schicht des mehrschichtigen Folienaufbaus einmal beschädigt ist, lässt sich dies nur schwer bis gar nicht wiederherstellen. Liegen die Poren der Folie einmal offen, so lassen sich Schmutz und Verunreinigungen schwerer entfernen, als üblich. Ausserdem können aggressive Reinigungsmittel, lösemittelhaltige Reiniger oder die Zusatzprodukte der Waschstraße leichter in die Folie eindringen und ihre Optik, Haptik, Langlebigkeit und /oder Rückrüstung negativ beeinflussen. Wir empfehlen daher ausdrücklich Handwäsche.

  • Es dürfen zur Behandlung der Folie nur Wachse und Polituren verwendet werden, die keine Schleifmittel enthalten.

  • Verschmutzte Stellen auf der Folie dürfen keinesfalls mit lösemittelhaltigen Reinigern, Säuren (Aceton, Verdünnung o.ä.) behandelt werden. Verwenden Sie keine aggressiven Reiniger. Holen Sie sich im Zweifel unseren Rat ein.

  • Folien können und sollen nass gereinigt werden, denn dadurch wird verhindert, dass Staubpartikel, kleine Sandkörnchen u.ä. die Oberfläche beschädigen.

  • Bei der Reinigung mit Dampfstrahlern, sowie mit Vorsprühreinigern, ist ein Mindestabstand von 80cm zwischen Düse und Folienoberfläche einzuhalten. Grundsätzlich gilt, dass Stöße und Folienkanten stets behutsam gereinigt werden müssen, d.h. den Wasserstrahl nie direkt auf die Folienkante richten.

  • Verschmutzungen wie (z.B. Vogelkot, Insekten, Wintersalz, Kraftstoff, Baumharz) sind umgehend zu entfernen, da diese – genau wie beim Lack – eine starke Belastung für die Folie darstellen und diese angreifen können.

  • Waschanlagen: Zusatzprodukte und der Zustand der rotierenden Bürsten können der Haftung der graphischen Elemente oder der Folien schaden. Es wird eingeräumt, dass 10 Autowaschungen die Polyurethan-Lackfarben mit Streifen versehen, deswegen und auf gleiche Weise unterliegen diese mechanischen Einflüsse, die das Aussehen der Folie verschlechtern können, nicht unserer Haftung

für matte & strukturierte Folien:

  • Die Benutzung von Waschstraßen mit rotierenden Bürsten ist nicht zu empfehlen, da bei häufiger Benutzung Glanzeffekte auftreten können. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich Handwäsche. Alternativ auch Waschstraßen mit Textilwäsche, diese sollten aber vor Benutzung geprüft werden, ob die Textillappen in einem guten Zustand sind. Verschlissene und /oder verunreinigte Textillappen können auf einer Folie ebenso Schaden anrichten, wie rotierende Bürsten. Zusatzprogramme wie Heißwachs oder Politur sollten ebenfalls nicht verwendet werden, da diese die Folienoberfläche beschädigen oder glänzend machen können. Dieser Effekt lässt sich nicht wieder umkehren. Verwenden Sie keine handelsüblichen Wachse. Holen Sie hier unbedingt unseren individuellen Rat zur Pflege ein. Dies gilt insbesondere für weiß-matte Folien, die sehr pflegeintensiv sind und daher stets eines speziellen Folienreinigers bedürfen.

für Teilfolierungen:

  • Bei der Fahrzeugwäsche ist auf freistehende Kanten zu achten, insbesondere bei der Reinigung mit dem Hochdruckreiniger. Diesen unbedingt auf Abstand halten, da der Wasserstrahl die Folie beschädigen kann. Auch feine Konturstreifen sind schnell durch Steinschläge beschädigt, welche dazu führen können, dass sich das Dekor nach einer Fahrzeugwäsche löst.

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11. Motorsteuergerätcodierung (Software)

Softwareoptimierung durch unser Partner Firma ASK PERFORMANCE

Der Kunde (Besteller) wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Verwendung des durch das Unternehmen gemäß des Einzelvertrags über Tuningmaßnahmen veränderten Fahrzeugs/Liefergegenstandes zu einer Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeuges führt. Der Kunde (Besteller) ist darüber unterrichtet und wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies – physikalisch bedingt – zu einem höheren Verschleiß am Fahrzeug führen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Ebenso ist der jeweilige Reifengeschwindigkeitsindex zu beachten. Das Unternehmen übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der Kunde (Besteller) wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass – soweit es sich bei dem Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt – die Änderung der Leistungsdaten des Fahrzeugs auch dann eine übermäßige, nicht vertragsgemäße Abnutzung des Leasingfahrzeugs darstellt, wenn sie nur vorübergehend für einen nicht ganz unerheblichen Zeitraum im Gebrauch und bei der Rückgabe wieder aufgehoben wird. Der Kunde (Besteller) wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann. Des Weiteren erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der Besteller ist verpflichtet, das Fahrzeug – soweit für die Teile keine ABE vorliegen – zur Abnahme beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorzuführen. Dies gehört nicht zum Lieferumfang des Unternehmens. Das Unternehmen übernimmt auch keinerlei Gewährleistung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Irgendwelche Ansprüche gegen das Unternehmen wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen kann auch eine Änderung bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung/Kaskoversicherung erforderlich machen. Der Besteller ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. 

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12. Carboncleaning

Bei der Reinigung durch Carboncleaning wird durch Wasserstoff Kohlenstoffablagerungen in Gasform zersetzt und gereinigt. Die gereinigten Ablagerungen werden durch die Abgasanlage ausgeschieden. Durch dieses Verfahren kann der Hersteller garantieren das diese Methode keine negativen Einfluss auf die jeweiligen Bauteile hat. Die Firma SY.Foliendesign übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung, dies ist nicht zumutbar da versteckte oder beschädigte Teile am Fahrzeug nicht immer ersichtlich sein können.  

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13. Performanceground

Die Angegebene Lieferzeit von ca. 4-6 Wochen können durch externe Speditionen und Lieferunternehmen variieren und zu Verzögerungen führen. Verzögerte Lieferungen erheben keinen Anlass zur Stornierung der Bestellung. Die Verzögerung der Bestellung liegt nicht im ermessen der Firma SY.Foliendesign. Es kann zur Auslastungen bei den jeweiligen Versandunternehmen führen, durch hohe Liefernachfrage und Personalmangel. Der Bodenbelag Performanceground ist eine Bestellware, somit sind keinerlei Stornierungen nach der Bestellung möglich. Die Lieferung erfolgt durch eine Spedition oder Lieferdienst. Der Performanceground kann im Bereich KFZ verlegt werden, laut Hersteller kann der Bodenbelag bis zu 8000 Kg, in Worten achttausend Kilogramm belastet werden. Vereinzelt kann es durch denn Versand dazu führen das einzelne Klickfliesen an Ecken und Nasen zum Einrasten gebrochen oder beschädigt werden, diese werden empfohlen für die Verwendung im Bereich der Anpassung und Verschneidung zu nutzen. Bei der Verlegung wird empfohlen mindestens 2 Cm in Worten Zwei Zentimeter Abstand zur Wand und Gegenstände einzuhalten, da der Bodenbelag Performanceground im Betrieb von Ein - und Ausfahren der Fahrzeuge oder sonstiges arbeitet. Fahrzeuge sollten im Stand nicht Einlenken, dies kann dazu führen das der Bodenbelag sich verformt oder bricht. Die Firma SY.Foliendesign übernimmt hierfür keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Reklamationen oder Garantieansprüche sind ausgeschlossen, dies liegt der freien ermessen der Firma SY.Foliendesign.

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